Artenschutz einfach erklärt

Was versteht man unter Artenschutz? Wie ist er gesetzlich geregelt und was hat es mit den Roten Listen auf sich? Die Antworten gibt’s hier. Außerdem verraten wir, wie EDEKA Südwest sich für mehr Artenschutz starkmacht und was Sie tun können.

Was bedeutet Artenschutz?

Beim Artenschutz geht es um die Bewahrung der wild lebenden Vielfalt an Pflanzen und Tieren. Und ihr Schutz ist dringend notwendig, denn nach dem letzten Bericht des Weltbiodiversitätsrats IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) aus dem Jahr 2019 sind weltweit rund eine Million Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Artenschutz ist abzugrenzen vom Tierschutz, bei dem es mehr um das Wohl eines Tieres als Individuum geht.

Wie ist Artenschutz gesetzlich geregelt?

Bemühungen, den Schwund der Arten zu stoppen, gibt es auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Zu den bekanntesten globalen Instrumenten zählt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), das 1975 in Kraft trat. Es reguliert und begrenzt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten und ihren Produkten.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist durch die EU-Artenschutzverordnung als Rechtsvorschrift für alle Länder der Europäischen Union festgesetzt. Darüber hinaus gibt es zur Erhaltung wild lebender heimischer Vogelarten auch noch die EU-Vogelschutzrichtlinie. Und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), deren Ziel die Sicherung der Artenvielfalt im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten ist.

In Deutschland gilt außerdem noch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Hier sind neben Verboten für die Beeinträchtigungen aller wild lebender Tiere und Pflanzen auch noch strengere Vorschriften für besonders geschützte und streng geschützte Arten formuliert.

Was sind die Roten Listen?

Seit 1966 veröffentlicht die Naturschutzorganisation IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) Rote Listen zu den weltweit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. In Deutschland werden die nationalen Roten Listen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn herausgegeben. In ihnen wird der Gefährdungsgrad von Tieren, Pflanzen und Pilzen in Deutschland dokumentiert.

Folgende zehn Gefährdungskategorien gibt es: 0 = ausgestorben oder verschollen, Beispiel Langflügelfledermaus; 1 = vom Aussterben bedroht, Beispiel Feldhamster; 2 = stark gefährdet, Beispiel Grauspecht; 3 = gefährdet, Beispiel Iltis; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, Beispiel Moor-Röhrling; R = extrem selten, Beispiel Alpen-Frauenmantel; V = Vorwarnliste, Beispiel Haselmaus; D = Daten unzureichend, Beispiel Hermelin; * = ungefährdet, Beispiel Acker-Vergissmeinnicht; ♦ = nicht bewertet, Beispiel Stern-Flockenblume. Alle Bundesländer veröffentlichen zudem eigene Rote Listen. Die Roten Listen sind eine wichtige Grundlage für die Dokumentation des Zustands der biologischen Vielfalt und ermöglichen die Herleitung von Maßnahmen und Zielen für den Schutz bedrohter Arten.

Warum ist Artenschutz wichtig?

Bei manchen Arten wie der Honigbiene würden wir es sofort bemerken, wenn sie verschwinden. Ohne die fleißigen Tiere, die zum Glück nicht bedroht sind, hätten wir keinen Honig mehr. Anders sieht es bei den Wildbienen aus. Zwar produzieren sie keinen Honig für uns Menschen, doch sie leisten unverzichtbare Arbeit bei der Bestäubung von Pflanzen. Manche Wildbienenarten sind sogar auf bestimmte Pflanzenarten spezialisiert. Das heißt im Umkehrschluss: Stirbt die Wildbienenart aus, stirbt womöglich auch die Pflanzenart aus, weil diese nicht mehr bestäubt wird. Denn in der Natur hängt eben vieles zusammen. Das Wegfallen einer Art kann das ganze Gleichgewicht durcheinanderbringen.

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