27.01.2021 – Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von EDEKA Südwest haben entschieden: Der Förderverein Lützelsoon und die Soonwaldstiftung, die sich beide für Kinder in Not einsetzen, erhalten eine Spende über 1.500 Euro.
Die Spende erfolgt im Rahmen der Initiative „Cent-Spende – EDEKA Südwest hilft“, bei der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Cent-Betrag ihrer monatlichen Lohnabrechnung spenden und gemeinsam über die Verteilung des gesammelten Geldes entscheiden. Liane End, Mitarbeiterin in der Unternehmenskommunikation von EDEKA Südwest in Offenburg, hatte die beiden Kirner Organisationen, die sich in ihrer Arbeit ergänzen, zur Förderung vorgeschlagen.
Kinder in Not bekommen Hilfe und Unterstützung
Kinder bedeuten großes Glück, vermitteln unbändige Freude und lieben bedingungslos. In vielen Familien wird ein unbeschwertes und fröhliches Miteinander durch eine schlimme Diagnose oder die Behinderung ihres Kindes getrübt. Gut, wenn man in solchen Fällen auf eine unbürokratische und schnelle Hilfe zählen kann. Der Förderverein Lützelsoon e.V. und die Soonwaldstiftung „Hilfe für Kinder in Not“ haben es sich zur Aufgabe gemacht, Familien, die durch die Krankheit ihres Kindes ein schweres Schicksal erleiden, helfend unter die Arme zu greifen – sei es finanziell oder mittelbar durch Unterstützung der behandelnden Kliniken und Krankenhäuser. Die Organisationen begleiten kranke Kinder durch Therapien, ermöglichen Behandlungen, deren Finanzierung von den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt werden, helfen bei notwendigen barrierefreien Umbauten und unterstützen Forschungsvorhaben. Die Stiftung trägt mit der Produktion von Filmen aus der Kinderheilkunde zur Information von Eltern bei, die sich aus eigener Betroffenheit heraus zum Beispiel mit dem Thema „Akute Leukämie“ beschäftigen müssen. Ebenso haben Familien die Möglichkeit in den Wohnungen der Soonwaldstiftung (auf Schloss Wartenstein und zukünftig auf Schloss Dhaun) zum kostenlosen Urlaub zur Rehabilitation und Nachsorge im Kreise der Familie. Spenden sind voll steuerlich abzugsfähig und kommen zu 100 Prozent – ohne Abzug von Verwaltungskosten – dem guten Zweck zu.